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Der Gemeindefriedhof Forstern 

Aussicht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der gemeindliche Friedhof Forstern bietet Platz für Reihengräber, Familiengräber, Erdurnengräber und Wandurnengräber. Die Nutzungsbestimmungen und die Gebühren sind durch die unten aufgeführten  Satzungen geregelt. Bestattet werden können im gemeindlichen Friedhof alle Forsterner Bürger sowie deren Familienangehörige. Der Friedhof ist von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr geöffnet.

Kosten:

10 Jahre

20 Jahre

- Reihengrab

265,00 €

530,00 €

- Familiengrab

415,00 €

830,00 €

- Erdurnengrab

80,00 €

160,00 €

- Wandurnengrab

390,00 €

780,00 €

Beim Wandurnengrab ist die Abdeckplatte, die hier den Grabstein ersetzt, im Preis enthalten. In Reihengräbern können maximal zwei Verstorbene beigesetzt werden, die Ruhefristen dürfen sich jedoch nicht überschneiden. Dasselbe gilt für die Erdurnengräber. In Familiengräbern können mehrere Verstorbene beigesetzt werden. Zwei Verstorbene können nebeneinander bei gleichzeitig laufenden Ruhefristen bestattet werden. In den Urnenwandgräbern im Pavillon können, abhängig von der Urnengröße, maximal zwei Urnen beigesetzt werden. 

Die Ruhefrist für Verstorbene in Reihen- und Familiengräbern ist bei Kindern bis zum 10. Lebensjahr auf 10 Jahre, ansonsten auf 20 Jahre festgesetzt. Die Ruhefrist für Verstorbene in Erd- und Wandurnengrabstätten beträgt 10 Jahre. Bei einem Todesfall ist die Grabstätte entsprechend lange zu erwerben. Das Grabnutzungsrecht kann nach Ablauf der letzten Ruhefrist um 10 oder 20 Jahre verlängert werden.

Weitere Festsetzungen, insbesondere auch zu den Grabgrößen und zur Grabgestaltung, können den Satzungen entnommen werden.

Dokumente