GewässerunterhaltDie Gemeinde ist für den Unterhalt der Gewässer 3. Ordnung zuständig, soweit hierfür nicht ein Gewässerverband besteht. Im Gemeindegebiet Forstern ist dies der Hirschbachverband, der für weite Teile des Hirschbachs verantwortlich ist.Im Gemeindegebiet Forstern gibt es folgende Gewässer 3. Ordnung (z.T. Teilstrecken):- Straßhamer Bach- Erlbach- Hirschbach- Wettinger Bach- Preisendorfer Bach- Neuhartinger Bach- Loipfinger Bach.Für größere Gewässer sind die Wasserwirtschaftsämter verantwortlich, für kleinere Gewässer die jeweiligen Eigentümer.Im Jahr 2012 hat der Gemeinderat das Gewässerentwicklungskonzept für die Gewässer, die in der Zuständigkeit der Gemeinde liegen, beschlossen. Auf Grundlage dieses Konzepts werden gezielt Maßnahmen umgesetzt, durch die die natürliche Funktionsfähigkeit der Gewässerlandschaft mit möglichst geringem Eingriff erhalten bzw. wiederhergestellt wird.Für Sie zuständigAnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-MailChristine PettingerMitarbeiterin08124/5317-2708124/5317-230.3Christine.Pettinger@gmd-forstern.deAnschrift Gemeinde ForsternHauptstraße 1585659 ForsternAdresse im BayernAtlas anzeigen Telefon: 08124 / 5317-0Fax: 08124 / 5317-23E-Mail: info@gmd-forstern.deInternet: http://www.forstern.deÖffnungszeitenMontag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 13.00 - 18.00 Uhr